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KG, 14.06.2018 - 13 WF 142/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kostenvorschusspflicht des Antragstellers im Umgangsabänderungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.04.2018 - 155b F 9946/17
- KG, 14.06.2018 - 13 WF 142/18
- KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16
Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs …
Auszug aus KG, 14.06.2018 - 13 WF 142/18
Mit Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - ist der Umgang der Mutter mit E### in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 - geregelt worden.Die Mutter hat zunächst im vorliegenden Verfahren Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung durch Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - gestellt.
Angesichts des Umstandes, dass bereits eine Umgangsregelung durch Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - existiere und keinerlei Anhaltspunkte für eine Abänderung der Entscheidung nach § 1696 BGB vorliege, sei ausschließlich auf Antrag ein Abänderungsverfahren betreffend der Umgangsregelung durchzuführen.